Inhaber & Seitenbetreiber:

Moritz Sauer
Rubensstraße 58
12157 Berlin

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§ 1 ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH, ABWEICHENDE BEDINGUNGEN
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Agenturleistungen (nachfolgend AGB genannt) von sauer.media gelten nur im Verhältnis zu Unternehmern (nachfolgend Kunden genannt) im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das heißt natürlichen oder juristischen Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen sauer.media und den Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich diese AGB.
3. Sind die AGB in das Geschäft mit einem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen sauer.media und dem Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird.
4. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sauer.media sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen von sauer.media auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
5. Änderungen dieser AGB werden wirksam und automatisch Vertragsbestandteil, soweit die Änderungen dem Kunden schriftlich zugänglich gemacht wurden und dieser den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widersprochen hat. Auf diese Rechtsfolge muss sauer.media in einem Schreiben mit Übersendung der geänderten AGB ausdrücklich hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs des Kunden behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ihre Geltung.
6. Angestellte und Mitarbeiter von sauer.media sind nicht berechtigt, mit verbindlicher Wirkung für sauer.media mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zu treffen, die vom Inhalt des jeweils geschlossenen Vertrages sowie der dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegenden AGB abweichen oder darüber hinausgehen.
7. Im Fall von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen Vereinbarungen in einem abgeschlossenen Vertrag und diesen AGB sind die Vereinbarungen des Vertrags vorrangig.
8. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Mündliche Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen sind nichtig. Der Vorrang einer Individualvereinbarung (§ 305 b BGB) bleibt unberührt.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS, LEISTUNGSUMFANG
1. Die von sauer.media zu erbringenden Agenturleistungen ergeben sich jeweils aus dem Angebot von sauer.media, das dem Vertrag zugrunde liegt. Das Angebot enthält eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie gegebenenfalls ergänzende Unterlagen und Richtlinien von sauer.media. Für den Inhalt des Vertrags ist daher das Angebot von sauer.media maßgebend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die das Angebot ergänzenden Unterlagen werden dem Kunden zusammen mit dem Angebot übergeben. Zusätzlich liegen sie am Sitz von sauer.media zur Einsicht bereit und werden dem Kunden auf schriftliche Anfrage kostenlos als schriftliches Dokument übersandt.
2. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Agenturleistungen durch sauer.media.
3. sauer.media behält sich das Recht vor, nach angemessener Vorankündigung Agenturleistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Zu einer derartigen Leistungsänderung ist sauer.media berechtigt, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von sauer.media oder aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig und für den Kunden zumutbar ist.
4. sauer.media ist befugt, für die Erfüllung ihrer Agenturleistungen Subunternehmer zu beauftragen.
5. Besprechungsprotokolle, die von sauer.media an den Kunden übersandt werden, sind verbindlich, wenn der Kunde nicht spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt widerspricht.
§ 3 KÜNDIGUNG
1. Verträge mit Mindestlaufzeit sind frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.
2. Verträge, bei denen keine Kündigungsfrist vereinbart wurde sowie Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, können jeweils mit einer Frist von zwei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. sauer.media ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung der ihm in Rechnung gestellten Agenturleistungen ganz oder teilweise in Verzug gerät und der fällige Gesamtbetrag mehr als 10% der vereinbarten Gesamtvergütung beträgt.
4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 4 PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
1. Der Kunde ist im Hinblick auf die von sauer.media geschuldeten Agenturleistungen stets zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere muss der Kunde sämtliche notwendigen Unterlagen und/oder Informationen, die zur Ausführung der Agenturleistungen durch sauer.media erforderlich sind, unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, so sind die hieraus resultierenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
2. Soweit der Kunde von sauer.media Vorlagen (z.B. Bilder, Texte, Daten, Dateien etc.) zur Verwendung bei der Gestaltung und Erbringung von Agenturleistungen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist und Rechte Dritte durch deren Verwendung nicht verletzt werden. Es erfolgt keine Prüfung seitens sauer.media. Sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde sauer.media von allen eventuellen Schadenersatzansprüchen hinsichtlich der überlassenen Vorlagen frei.
3. Der Kunde ist verpflichtet, sauer.media unverzüglich jede Änderung seines (Firmen-) Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und - im Fall des Lastschriftverfahrens - seiner Bankverbindung mitzuteilen.
4. Nach erfolgloser Abmahnung wegen einer Verletzung der vorstehenden Pflichten und Obliegenheiten durch den Kunden ist sauer.media zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
§ 5 LEISTUNGSTERMINE, VERZUG
1. Verbindliche Termine und Fristen zur Erbringung der Agenturleistungen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren Terminen und Fristen (ca., etwa etc.) bemüht sich sauer.media, diese nach besten Kräften einzuhalten.
2. Ein Fixgeschäft liegt nur dann vor, wenn sauer.media ein solches ausdrücklich schriftlich bestätigt hat oder die rechtlichen Voraussetzungen für ein Fixgeschäft gegeben sind. Lediglich die einseitige Bezeichnung als Fixgeschäft durch den Kunden ist hierfür nicht ausreichend.
3. Gerät sauer.media mit der Erbringung der Agenturleistungen in Verzug, muss der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens – soweit nicht im Einzelfall unangemessen – 14 Tagen zur Leistung setzen.
4. sauer.media gerät nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber sauer.media, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.
§ 6 HÖHERE GEWALT UND SONSTIGE BEHINDERUNGEN
1. Treten Ereignisse Höherer Gewalt ein, so wird sauer.media den Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall ist sauer.media berechtigt, die Erbringung der Agenturleistungen um die Dauer der Behinderung herauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit sauer.media der vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist. Der Höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von sauer.media schuldhaft herbeigeführt worden sind.
2. Ist ein Termin oder eine Frist zur Leistung verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach § 6 (1) dieser Termin oder die Frist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 7 NUTZUNGEN DER AGENTURLEISTUNGEN
1. Soweit die Einräumung von Nutzungsrechten Gegenstand der vereinbarten Leistung ist, erhält der Kunde an den Agenturleistungen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Der Kunde darf die Agenturleistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen.
2. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von sauer.media erbrachten Agenturleistungen durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch sauer.media gestattet. „Dritter“ im Sinne dieser Vorschrift sind auch Konzerngesellschaften des Kunden im Sinne von § 15 des deutschen Aktiengesetzes oder sonst wie verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Kunden.
3. sauer.media hat das Recht, für die Agenturleistungen als Ersteller benannt zu werden.
4. sauer.media hat das Recht, die Arbeitsergebnisse in unveränderter Form als Referenz und für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Homepage von sauer.media) zu nutzen. Der Kunde räumt zu diesem Zweck ein entsprechendes Nutzungsrecht ein. Sollte die vorstehende Nutzung des Arbeitsergebnisses durch sauer.media aufgrund entgegenstehender Rechte Dritter (z.B. an Marken, Logos) etc. nicht oder nicht uneingeschränkt möglich sein, wird der Kunde sauer.media hierauf rechtzeitig in Schriftform hinweisen.
5. Sofern sauer.media für die Erbringung der Arbeitsergebnisse öffentlich zugängliche bzw. frei verfügbare (lizenzfreie) Daten (z.B. Fotos) Dritter verwendet, umgestaltet oder verarbeitet, ist sauer.media zu einer separaten Herausgabe dieser Daten an den Kunden nicht verpflichtet.
§ 8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN; FREMDLEISTUNGEN DRITTER
1. Grundsätzlich werden 40% der Auftragssumme nach Auftragserteilung dem Kunden in Rechnung gestellt, weitere 30% bei Erreichen der Hälfte des Gesamtumfangs der zu erbringenden Agenturleistungen oder der Gesamtprojektdauer, der Rest in Höhe von 30% der Auftragssumme nach Abnahme.
2. Rechnungen von sauer.media sind jeweils innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig.
3. sauer.media behält sich vor, abweichend von den vorstehenden Zahlungsbedingungen gemäß § 8 (1) + (2) die jeweils erbrachten Agenturleistungen bzw. Leistungsphasen dem Kunden gesondert in Rechnung und die entsprechenden Beträge sofort fällig zu stellen.
4. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die von sauer.media anlässlich der erbrachten Agenturleistungen gelieferten Gegenstände in deren Eigentum. Auch etwaige Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden auf diesen über.
5. Im Falle des Zahlungsverzugs durch den Kunden ist sauer.media – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem bei Fälligkeit der Zahlungsforderung jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
6. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei sauer.media oder das Datum der Gutschrift auf dem Konto.
7. Ein Zahlungsverzug des Kunden bewirkt die sofortige Fälligkeit aller Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Ohne Rücksicht auf Stundungsabreden oder Ratenzahlungsvereinbarungen sind in diesem Fall sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden sauer.media gegenüber unverzüglich zur Zahlung fällig.
8. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt oder erkennbar, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen sauer.media begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, sauer.media jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so ist sauer.media unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen und für noch ausstehende Agenturleistungen Vorauszahlungen oder Stellung von Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten - unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte - vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, sauer.media alle durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen.
9. sauer.media ist berechtigt, die zur Erfüllung der Agenturleistungen notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von sauer.media geschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, sauer.media im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung für die Fremdleistung.
§ 9 AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
1. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur insoweit ausgeübt werden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 ABNAHME
1. Die von sauer.media geschuldeten Agenturleistungen bedürfen der Abnahme durch den Kunden. Die Abnahme - auch von Teilprojekten - ist auf schriftliche Anforderung durch sauer.media jeweils schriftlich vom Kunden zu erklären.
2. Nach schriftlicher Aufforderung durch sauer.media hat der Kunde gegenüber unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Aufforderung die Abnahme oder eine Abnahmeverweigerung schriftlich zu erklären. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zu einer Abnahmeverweigerung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die von sauer.media zur Abnahme angebotene Leistung als vom Kunden abgenommen (entsprechend § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB), sofern der Kunde ohne sachlichen Grund die Abnahme nicht vorgenommen oder die Erklärung der Abnahme verweigert hat.
3. Die Abnahme gilt auch als eingetreten, wenn der Kunde die Agenturleistungen nutzt.
§ 11 MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG, PFLICHTVERLETZUNG
1. Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Leistungserbringung zu rügen. Mängelrügen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung aus.
2. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens innerhalb der in § 11 (5) genannten Verjährungsfrist gerügt werden. Mängelrügen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt auch hier jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung aus.
3. Die Mängelrügen nach § 11 (1) und § 11 (2) müssen schriftlich erfolgen. Eine nicht schriftlich erfolgte Rüge schließt ebenfalls jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung aus.
4. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf Nachbesserung oder - nach Wahl von sauer.media - auf Neuerbringung der Agenturleistungen beschränkt. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Kunde Schadensersatz geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Für nachweisbare Mängel leistet sauer.media über einen Zeitraum von einem Jahr Gewähr, gerechnet vom Tage des gesetzlichen Verjährungsbeginnes an. Dies gilt nicht, wenn sauer.media Arglist, grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last fällt.
6. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie für etwaige Ansprüche aus Mangelfolgeschäden.
7. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in § 12.
§ 12 HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
1. sauer.media haftet grundsätzlich nur für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung von sauer.media und die ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist daher ausgeschlossen, sofern es sich nicht um
(a) die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten,
(b) die Verletzung von Pflichten im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, wenn dem Kunden die Leistung von sauer.media nicht mehr zuzumuten ist,
(c) die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
(d) die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung oder für das Vorhandensein eines Leistungserfolges,
(e) Arglist oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung handelt. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
2. Sofern sauer.media nicht der Vorwurf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung gemacht werden kann oder ein Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung vorliegen, haftet sauer.media nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sauer.media nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat oder sie, ihre leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trifft oder ein Fall der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit gegeben ist.
4. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Ziffern vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
5. Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gemäß des vorstehenden § 12 (1) bis (4) gelten im gleichen Umfang zugunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Subunternehmern.
6. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn sauer.media Arglist, Vorsatz oder grobes Verschulden zur Last fällt sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung beruht.
7. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 13 GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ
1. sauer.media verpflichtet sich zur Geheimhaltung solcher Tatsachen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihr im Zuge der Durchführung der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden zur Kenntnis gelangen und technische, finanzielle, geschäftliche oder marktbezogene Informationen über das Unternehmen des Kunden beinhalten, sofern der Kunde die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat (nachfolgend vertrauliche Informationen genannt). sauer.media wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Umsetzung und Durchführung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden sowie der hierauf beruhenden Einzelverträge verwenden.
2. sauer.media verpflichtet eigenes Personal, welches die vertraulichen Informationen bearbeitet oder damit in Berührung kommt, in gleicher Weise zur Geheimhaltung.
3. Die Geheimhaltungspflicht gemäß vorstehendem § 13 (1) besteht nicht, soweit die jeweilige vertrauliche Information:
(a) im Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits allgemein zugänglich war; es später wird;
(b) vom Kunden willentlich an die Öffentlichkeit gegeben wurde (z.B. durch Pressemitteilung);
(c) sauer.media bereits bekannt war oder von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten bekannt gemacht wird oder
(d) aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung, Gerichtsentscheidung oder Anordnung einer Behörde oder einer Aufsichtsstelle offen zu legen war.
4. sauer.media wird alle Informationen mit personenbezogenen Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhält,
(a) im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner jeweils gültigen Fassung erheben, verarbeiten und nutzen;
(b) streng vertraulich behandeln;
(c) nur im Rahmen der Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen;
(d) nur von Mitarbeitern bearbeiten lassen, die auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) verpflichtet worden sind.
§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Erfüllungsort ist Berlin.
2. Für alle sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. sauer.media ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit sauer.media geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von sauer.media.
5. Sollte eine Vertragsbestimmung aus anderen Gründen als den §§ 305 – 310 BGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Intension der ungültigen Bestimmung entspricht bzw. möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.